Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregate und deren Teilen und
Kostenvoranschläge (Stand 2021)
Nachstehende Bedingungen gelten für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen durch den Auftragnehmer
Bei Kauf von Tauschteilen geht der korrespondierende Altteil in das Eigentum des (SRS Customs / Special Rent Steffan GmbH.) für den Auftraggeber (Kunde).
Auftragnehmers über. Ergibt sich bei der Überprüfung des Altteils, dass dieses nicht mehr wideraufbereitungsfähig ist (z.B. aufgrund fehlender Teile oder (Teil-)
I. Auftragserteilung
Unmöglichkeit der Instandsetzung), wird der dadurch entstandene Wertverlust dem
1. Im Auftragsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen.
Auftraggeber zusätzlich zum Listenpreis des Tauschteils in Rechnung gestellt.
Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie im Auftragsschein ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet werden.
VII. Behelfsreparaturen
2. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Durchschrift des Auftragsscheins.
1. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durch-
3. Aufträge sowie Änderungen und Erweiterungen in Auftrag gegebener Arbeiten
geführt werden, ist lediglich mit einer, den Umständen entsprechenden, sehr
können auch mündlich vereinbart werden. Auch hierfür gelten diese Bedingungen.
beschränkten Haltbarkeit zu rechnen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf
4. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen
hingewiesen, dass Behelfsreparaturen nicht Stand der Technik sind und das
und Probe-/ Überstellungsfahrtendurchzuführen.
ursprüngliche Schadensausmaß weit übersteigende Schäden (z.B. totaler Motor-
5. Übertragnungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem
schaden) auftreten können. Dieses Risiko trägt alleine der Auftraggeber.
Auftragbedürfen der schriftlichenZustimmung des Auftragnemers.
2. Auf diesen Umstand ist der Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag;
VIII Abrechnung des Auftrages
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein
1. Der Auftragnehmer berechnet die durchgeführten Arbeiten / Ersatzteile gemäß
auch die Preise die bei Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Ansatz
jeweils gültiger Preisliste.
kommen. Eine derartige Preisangabe ist eine unverbindliche Schätzung der
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ersatzteile bis zu einem Einzelwert von € 8,50
voraussichtlichen Kosten (Schätzungsanschlag). Preisangaben im Auftragsschein
(Kleinteile) in einer Rechnungspostition zusammenzufassen. Häufig gängige Kleinteile,
können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim
die ohne auftragsbezogene Aufzeichnung vom Lager entnommen werden (Schütt-
Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkatalog erfolgen.
gut), können dabei pauschal mit 2% der Bearbeitungskosten in Ansatz gebracht
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es
werden.
eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Arbeiten und Ersatzteil
3. In der Rechnung sind Preise für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeits-
jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu vversehen. Der
leistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszu-
Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine
weisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegen-
Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach der Auftrags-
standes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr.
erteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15% ergeben, so wird der
4. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt,
Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es
so genügt in der Rechnung eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei
sich um unvermeidbare Kostenüberschreitungen bis 15%, ist eine gesonderte
lediglich zusätzliche Arbeiten besonders auszuführensind.
Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in
5. Die Umsatzsteuer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
Rechnung gestellt werden.
6. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso
3. Der zur Abgabe eines Kostenvoranschlages notwendige Zeitaufwand kann dem
wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach
Auftraggeber nach Maßgabe der gültigen Werkstättensätze berechnet werden.
Zugang der Rechnung erfolgen.
Diese Kosten werden bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht und
zwar im Verhältnis, in dem sich der tatsächlich erteile Auftrag zum Umfang des
IX Zahlung
ursprünglichen Kostenvoranschlag verhält. Die aus Anlass der Erstellung des
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungensind bei Übergabe des
Kostenvoranschlags erforderlichen und in Auftrag gegebenen Leistungen wie
Auftragsgegenstandes nach Erhaltder Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ahnliches können dem Kunden ebenfalls
2. Soferne der Auftragnehmer einen Wechsel, Scheck, etc. akzeptiert, erfolgt dies
verrechnet werden.
zahlungshalber und gehen alle anfallenden Spesen / Gebühren zu Lasten des
4. Bei den Preisangaben im Auftragsschreibenbzw. Im Kostenvoranschlag handelt
Auftragsgebers.
es sich im Zweifel um Nettopreise.
3. Die Aufrechnung vonForderungen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer
mit dessen Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer
III. Fertigstellung
zahlungsunfähig geworden ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammen-
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlichen als verbindlich bezeichnet
hang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers steht, gerichtlich festgestellt
Fertigstellungstermineinzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfsang
oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadruch eine Verzögerung ein,
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Voraus-
dann hat der Auftragnehmer zeitnah unter Angabe der Gründe einen neuen
zahlung zu verlangen.
Fertigstellungstermin zu nennen.
5. Zahlungen des Auftraggebers sind auf die fälligen Forderungen des Auftragnehmers
2. Höhere Gewalt oder beim Aufgtragnewhmer oder dessen Lieferanten eintretende
in nachstehender Reihenfolge anzurechnen: Zinsen, Eintreibungskosten, unbe-
Betriebsstörungen, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorüber-
sichertes Kapital, besichertes Kapital. Von dieser Tilgungsregelung abweichende
gehend daran hindern, die vereinbarten Arbeiten zum vereinbarten Termin oder
Widmungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
innerhalb der vereinarten Frist durchzuführen, verändertn die vereinbarten Termin
des Auftragnehmers.
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
X. Zurückbedaltungsrecht / Eigentumsvorbehalt
IV. Übergabe und Übernahme
1. Für alle Forderungen des Auftragnehmers des Auftragnehmers aus dem gegen-
1. Die Übergabe und Übernahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftrag-
ständlichen Auftrag, insbesondere auch für den Ersatz notwendiger und nützlicher
geber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verursachte Schäden, steht dem Auftrag-
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 5 Tagen
nehmer ein Zurückbehaltungsrecht an dem Reparaturgegenstand gegen den
ab Zugang der Fertigstellung bzw. der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten,
aAuftraggeber und auch einem von diesem verschiedenen Eigentümer (z.B.
die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die genannte Frist
Leasinggeber) zu.
auf 2 Tage.
2. Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an Ihn oder an Dritte einschließlich
3. Bei Annahmeverzug kann der Auftragnehmer eine Standgebühr berechnen. Der
Weisungen über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann
Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig zu
der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatz-
den üblichen Bedingungen aufbewahrt bzw. auch auf einer öffentlichen Verkehrs-
ansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug - um - Zug
fläche abgestellt werden. Kosten und Gefahren des Abtransports und der
Einrede (Austausch KFZ und Geld) entgegenhalten.
Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Alle vom Auftragnehmer gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur voll-
ständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.
V. Altteile
1. Ersatz Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind vom Auftragnehmer bis zur Über-
XI Gewährleistung / Haftung
gabe des Fahrzeuges aufzubewahren, wenn der Auftraggeber dies bei Auftrags-
1. Die Gewährleistungsfrist für die durchgeführten Arbeiten und für die eingebauten
erteilung ausdrücklich verlangt. Tut er dies nicht, gehen diese Altteile sofort in das
Teile beträgt 6 Monate.
Eigentum des Auftragnehmers über und der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu,
2. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende
dass diese entsorgt / vernichtet werden dürfen.
Lebensdauer.
2. allfällige Entsorgungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
AGB Reparatur 12/18
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Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregate und deren Teilen und
Kostenvoranschläge
(Stand 2021)
3. Nimmer der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und übermittelt, im Rahmen der Geschäfts-
Mangels ab, stehen Ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sich diese
verschiedene Daten des Auftraggebers wie Name, Anschrift, Umsatzsteuer - ID und
bei Abnahme vorbehält.
Bonitätsdaten (Stammdaten). Darüber hinaus auch Kontaktdaten der Ansprech-
4. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlose Behebung der nachge-
partner (z.B. Telefon, Email), der bezogenen / angebotenen Produkte oder Dienst-
wiesenen Mängelin angemessener Fristund zumutbarer Weise. Ist eine
leistungen (Angebots- und Bestelldaten). Die jeweils aktuellen Stammdaten und
Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten
Kontaktdaten werden zur Sicherstellung eines einheitlichen Datenstamms der
verbunden, so ist angemessener Ersatz zu leisten.
Bertreuung des Auftraggebers in einer zentralen Datenbank der SRS Customs GmbH.
5. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der
verarbeitet und gespeichert.
Auftraggeber den Reparaturgegenstand dem Auftragnehmer in dessen
Der Auftragnehmer löscht bzw. sperrt die Daten des Auftraggebers wenn diese für
Betrieb auf eigene Kosten und gefahr zu überstellen. Ist eine Überstellung
den jeweiligen Zweck nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Auf-
untunlich ist der Auftragnehmer zu verständigen. Dieser kann dann entweder
bewahungspflichten entgegen stehen. Der Auftraggeber hat das Recht von Auftrag-
die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr oder durch die Durchführung
nehmer auskunft zu den gespeicherten Daten zu erhalten und unrichtige Daten
der Arbeit im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Betrieb zu dem
korrigieren zu lassen.
die Überstellung durch den Auftraggeber tunlich ist verlangen oder an-
gemessenen Ersatz leisten. Erfolgt die Mängelbeseitigung in einer anderen
Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass
Fachwerkstätte, hat der Auftraggeber jedenfalls dafür Sorge zu tragen,
dass die ausgebauten Teile dem Auftragnehmer zur Verfügung zu halten sind.
- seine Daten vom Auftrgnehmer auch über den zur Erfüllung der vertraglichen /
Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die
gesetzlichen Pflichten notwendigen Umfang hinaus zu den oben beschriebenen
Kosten für die Mängelbeseitigung möglichst niedrig gehalten werden.
Zwecken verarbeitet und anmit SRS - Special Rent Steffan GmbH. Übermittelt
6. Im Rahmen von Gewährleistungs- / Garantiearbeiten ersetzte Teile gehen
werden dürfen
jedenfalls ins Eigentum des Auftragnehmers über.
- aktuelle Informationen des Verkäufers der SRS Customs GmbH., übermittelt
werden können
XII Betreten des Geländes des Auftragnehmers und des Werkstätten-
- er im Auftrag der SRS Customs GmbH. Im Sinne des §107 TKG telefonisch
bereiches
bzw. per Email kontaktiert werden darf.
Das betreten bzw, Befahren des Geländers des Auftragnehmers - insbesondere
das betreten der Werkstatt - durch den der Auftraggeber oder seine
Nein, einer über die zur Erfüllung der vertraglichen / gesetzlichen Pflichten
Erfüllungsgehilfen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. Auf dem Gelände
hinausgehende Datenverwendung wird nicht zugestimmt.
des Auftragnehmers gelten die Regeln der STVO sinngemäß - mit Werksverkehr
ist zu rechnen (Stapler, nicht zugelassene KFZ, …) Betritt oder befährt der
HINWEIS: Diese Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf den
Auftraggeber bzw. dessen Gehilfen das Gelände des Auftragnehmers, so hat
Vertragsabschluss bzw. die Vertragsabwicklung, Sie kann darüber
er den Weisungen des Personals des Auftragnehmers zu befolgen und haftet
hinaus jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Zur
für allfällige durch Ihne verursachte Schäden in voller Höhe.
Wahrung der oben beschriebenen Rechte steht dem Käufer die
SRS GmbH. zur Verfügung.
XIII Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer nachgewiesenen grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Auftrag-
nehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine weiter-
Unternehmen des Kunden
gehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
2. Die gleiche Haftungsbeschränkung gilt für die gesetzlichen Vertreter, die
Erfüllungsgehilfen und sonstigen Betriebsangehörigen des Auftragnehmers.
3. Die Haftung des Auftragnehmers ist in jedem Fall auf den bei Vertrags-
abschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Ansprüche aus der
Kunde / Name in Blockbuchstaben
Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben
jedoch unberührt.
4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die durch Dritte
oder Zufall/höhere Gewalt verusacht werden, wie insbesondere für Schäden
durch Hagel, Sturm, Diebstahl Vandalismus, und dgl.
Emailadresse
5. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz aufgrund Vertragsverletzung des
Käufers, so beträgt dieser 15% des Auftragswertes. Der Schadenersatz ist
höher oder niedriger anzusetzten, wenn der verkäufer einen höheren Schaden
nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.
Ort, Datum
6. Für Verbraucher iSd § 1 KSchG gelten abweichend von den vorstehenden
Ziffern 1 - 3 die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass die
Haftung des Auftragnehmers bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.
Unterschrift
XIV Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäfts-
verbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel - und Scheck-
forderungen, ist ausschließlicher gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn drer Auftraggeber keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
XV Datenschutz - Einwilligung in Datenverarbeitung und Datenübermittlung
Innerhalb des Unternehmens, sind einzelne Unternehmensteile auf Verkauf, Service
Finanzierung spezialisiert.
Um den Auftraggeber auf allen Gebieten optimal zu betreuen zu können, erfolgt
eine entsprechende Datenverarbeitung und -übermittlung innerhalb der damit
betrauten Unternehmen des Unternehmens. (Insbesondere auch für Marketing-
zwecken).
Diese Unternehmen können sich auch in Ländern außerhalb der Europäischen
Union befindenin denen abweichende Datenschutzvorschriften gelten.